Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit hat am vergangenen Wochenende auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka zu einer Demonstration an der Lorenzkirche in Nürnberg eingeladen, um gegen die Corona-Politik der Bundesregierung zu wettern. Da die Kundgebung vor der großen Querdenken-Versammlung knapp vier Kilometer am Volksfestplatz entfernt stattfand, wollten wir sie als Auftakt in unserer Berichterstattung berücksichtigen. Doch die Nürnberger Polizei behinderte uns massiv bei der Arbeit; doch der Reihe nach:
Wir waren bereits zwei Stunden vor Beginn in der Innenstadt, haben uns als Ortsfremde einen Eindruck von der Umgebung verschafft. Zumal Demonstrationen zur Legalisierung von Cannabis und für Solidarität mit Paläsina bereits in vollem Gange waren. Eine halbe Stunde vor Beginn der AfD-Demo fanden wir uns dann an der Lorenzkirche ein, auf einer Bank sitzend, um den Aufbau zu beobachten und zu dokumentieren. So weit so gut.
Kurz Veranstaltungsbeginn um 14.15 Uhr fangen dann die Strapazen an: Lena steht auf, um weitere Fotos zu machen. Von der Seite spricht sie ein Polizist an, ob sie einen Presseausweis habe. Als sie verneint, dafür auf ihre journalistische Tätigkeit sowie Niklas’ vorhandenen Presseausweis verweist und anbietet, sich auszuweisen, reicht das für den Moment.
Kaum zurück auf der Bank – just als die Kundgebung beginnt und wir die Redebeiträge dokumentieren wollen – kommt der Polizist mit einem Kollegen. Sie fordern uns und vier ebenfalls auf den Bänken sitzenden Passant:innen auf, als Unbeteiligte der Kundgebung die Veranstaltungsfläche zu verlassen. Der Platz ist weitgehend leer, alle sitzen weit Abseits des Geschehens.
Nur: Soll eine Demonstration in der Nürnberger Innenstadt nicht öffentlich auf die eigene Meinung hinweisen? Wir fragen nachträglich bei der Polizei nach. Die nachvollziehbare Begründung hierfür ist die beschränkte und angemeldete Teilnehmer:innenzahl. “Personen, welche nicht an der Versammlung teilnahmen, sollten sich außerhalb des tatsächlichen Versammlungsbereichs bewegen”, heißt es von der Pressestelle auf wiederholte Nachfrage. Na gut.
Als wir uns (erneut) als Pressevertreter:in zu erkennen geben, werden nun Presse- beziehungsweise Personalausweis kontrolliert. Alles Routine und legitim. Unsere Arbeit können wir trotzdem nicht beginnen, denn einen Augenblick später kommen die gleichen Beamten wieder. Wieder wollen sie unsere Ausweise sehen – und notieren unsere Namen auf einem Notizzettel. Da werden wir skeptisch. Und fragen nach der Rechtsgrundlage. Zunächst heißt es, unsere Daten würden nicht weiter verarbeitet. Auf Nachfrage dann: Falls der Verdacht einer Straftat bestünde, könnten so unsere Daten an die Anzeigenden weitergegeben werden.
Bitte was?!
Eine Möglichkeit, das zu verweigern, wird uns nicht gegeben. Die Frage nach der Rechtsgrundlage für diesen Generalverdacht und die präventive Datenspeicherung bleiben die Beamten schuldig. Dafür bieten sie ein Gespräch mit dem Einsatzleiter an. Wahlweise heißt es in Bezug auf die Weitergabe unserer Daten nun:
Angesichts dieser schwammigen Aussagen zeigt sich Niklas langsam ungeduldig. Der Einsatzleiter fragt, wieso er sich darüber so aufregt. “Weil Sie uns potenziell in Gefahr bringen, wenn Sie unsere Daten einfach rausgeben.” Daraufhin lacht er und geht. Zur Einordnung: Stephan Protschka soll dem mittlerweile aufgelösten, rechtsextremen “Flügel” der AfD mindestens nahestehenden und musste sich bereits wegen Volksverhetzung verantworten. Es ist genau dieses Umfeld, aus dem Journalist:innen, Politiker:innen und Zivilpersonen nun seit Jahren bedroht werden. Umso verwunderter waren wir, dass außer uns niemand diese Kundgebung dokumentierte. Und umso erschrockener über das Verhalten der Polizei.
Bevor wir diesen Artikel veröffentlichen, fragen wir deshalb bei der Polizeipressestelle nach. Dort heißt es zunächst: “Ihre Daten wurden in diesem Zusammenhang jedoch nicht gespeichert und können demnach auch nicht an Dritte herausgegeben oder in sonstiger Art verwertet werden.” Was nun genau der Darstellung der Beamten vor Ort widerspricht und eine glatte Lüge ist: Unsere Namen stehen immerhin auf irgendeinem Zettel, dessen Verbleib wir nicht kennen. Zumal wir explizit gefragt wurden, ob die Wohnorte noch aktuell sind.
Zudem werden wir darauf hingewiesen, dass wir uns “jegliche Belange” an den anwesenden Pressesprecher hätten wenden können. Der war nur vier Kilometer entfernt am Volksfestplatz und ist nicht die Rechtsabteilung der Polizei. An die Pressestelle haben wir uns gewendet, weil wir entschieden haben, diesen Zwischenfall öffentlich zu machen. Die Fachaufsichtsbeschwerde und die Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten werden folgen.
Als wir die Pressestelle auf die Unstimmigkeiten der ersten Antwort hinweisen, heißt es, “dass Einsatzkräfte von Versammlungsteilnehmern angesprochen wurden, dass diese von einer für sie nicht als Pressevertreter erkennbaren Person möglicherweise fotografiert wurden. Die Art der Fotoaufnahmen habe für die Versammlungsteilnehmer den Anschein erweckt, als würden Nah- bzw. Portraitaufnahmen ohne deren Einverständnis von einer privaten Person gefertigt werden.” Und weiter:
Daraufhin wurden Sie von den Einsatzkräften angesprochen und im weiteren Verlauf die Personalien festgestellt. Da Sie sich als Pressevertreter zu erkennen gaben, erfolgten durch den Einsatzleiter keine weiteren Maßnahmen, sodass die freie Berichterstattung ohne Einschränkungen gewährleistet war. Offenbar kam es in der Erklärung der Maßnahme zu einer missverständlichen Kommunikation. […] Wie ich Ihnen in diesem Zusammenhang bereits mitgeteilt habe, erfolgte keine Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten.
– Pressestelle der Polizei Nürnberg
Wie angekündigt, haben wir infolge der Kontrollen bei der AfD-Demo eine Beschwerde bei der Polizei in Nürnberg eingereicht und beim Datenschutzbeauftragten Beschwerde eingereicht. Das Fazit: Alles ein großes Missverständnis. So zumindest die Darstellung der Polizei.
Zunächst zum Datenschutz: Hier versicherte der leitende Polizeidirektor, dass keine Datensätze im Kriminalaktennachweis gespeichert seien. Auch in der Vorgangsverwaltung, in der Polizeimaßnahmen dokumentiert und Schriftverkehr dokumentiert werden, finde sich dazu nichts. Weiter seien die im Notizbuch erhobenen Daten „bereits unmittelbar nach Einsatzende vernichtet“ worden. Diese Darstellung widerspricht der von uns berichteten Auskunft vor Ort.
Ähnliche Ungereimtheiten finden sich auch in der Antwort auf unsere Beschwerde. Die Polizei bestätigt, dass unsere Daten in einem Notizbuch festgehalten wurden. „Nachdem Sie sich als Pressevertreter zu erkennen gegeben hätten, seien keine weiteren Maßnahmen durch den Einsatzleiter erfolgt. In der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit seien Sie zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt oder behindert gewesen.“
Das stimmt unserem Erleben nach nicht den Fakten. Die Daten wurden aufgenommen, nachdem wir uns als Pressevertreter zu erkennen gegeben haben. Aus der insgesamt dreimaligen Kontrolle zu Beginn der Veranstaltung resultierte die Behinderung unserer Arbeit. Darauf hingewiesen bedauert der leitende Regierungsdirektor diese Wahrnehmung, es könne jedoch „im Nachgang bedauerlicherweise nicht mehr nachvollzogen werden, warum Sie im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen vom 15.05.2021 mehrfach kontrolliert wurden“.
Bezüglich der widersprüchlichen Angaben vor Ort und in der Beschwerdeantwort führt er weiter aus: „Sofern es diesbezüglich zu einer missverständlichen Kommunikation seitens des Einsatzleiters gekommen ist, bitte ich Sie, dies zu entschuldigen.“
Weiter betont der Regierungsdirektor:
Ich versichere Ihnen, dass die Bayerische Polizei großen Wert darauf legt, dass die Beamten ihre Aufgaben stets sachgerecht sowie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wahrnehmen. Die Pressefreiheit ist dem Polizeipräsidium Mittelfranken ein großes Anliegen. Etwaige Ihnen entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.
Liebe Polizei Nürnberg: Die Art der Fotoaufnahmen ist irrelevant, solange sie von Paragraph 23 des Kunsturheberschutzgesetzes gedeckt wird. Teilnehmer:innen hätten uns jederzeit ansprechen können.
Die Beamten haben jedes Recht, unsere Personalien zu prüfen. Mit dem weiteren Vorgehen haben Sie jedoch unserer Einschätzung nach ihre Kompetenzen überschritten. Zumal die Beamten 30 Minuten lang Zeit gehabt hätten, uns zu kontrollieren. Sie entschieden sich jedoch für den Moment, in dem die Redebeiträge beginnen – und schränken damit bereits die freie Berichterstattung ein. Angesichts unserer mehrfachen Nachfragen und Bitten um Klarstellung kann auch von einer missverständlichen Kommunikation keine Rede sein.
Als wir uns wenig später entschließen, die Versammlungsfläche zu verlassen, spricht uns noch ein Teilnehmer an: Nach übereinstimmender Einschätzung von Kolleg:innen mutmaßlich filmend, droht er uns mit einer Anzeige, sollten wir die Fotos auf Indymedia veröffentlichen. Da sind wir allerdings nicht beteiligt. Wir hätten gerne auch mehr inhaltlich mehr über diese Demonstration berichtet. So muss es aber bei der der folgenden Bildergalerie und visuellen Impressionen bleiben.
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