Wahl in Syrien: Theaterstück für den Diktator

Die bevorstehende Präsidentschaftswahl in Syrien beschäftigt derzeit in Deutschland lebende Syrer:innen. Trotz beziehungsweise wegen des Wahlverbots an der Botschaft in Deutschland haben sich am vergangenen Donnerstag Unterstützer:innen und Gegner:innen es

Die bevorstehende Präsidentschaftswahl in Syrien beschäftigt derzeit in Deutschland lebende Syrer:innen. Trotz beziehungsweise wegen des Wahlverbots an der Botschaft in Deutschland haben sich am vergangenen Donnerstag Unterstützer:innen und Gegner:innen es amtierenden Staatschefs, Baschar al-Assad vor der Vertretung in Berlin eingefunden, um ihrer Meinung öffentlich Nachdruck zu verleihen.

Assads Anhänger:innen kritisierten die jüngste Entscheidung der deutschen Regierung. In Deutschland ist es ihnen nicht möglich, in der Botschaft an der Präsidentschaftswahl teilzunehmen. Die Demonstrant:innen hielten Plakate und Bilder von Assad, wollten ihren Präsidenten wählen und ihre Stimme für ihn abgeben. „Wir haben nur einen Präsidenten und wir werden ihn weiterhin unterstützen“, sagte ein Teilnehmer.

Die Bundesregierung hat bereits im März in einem gemeinsamen Statement mit den USA, Vereinigtem Königreich, Frankreich und Italien sowie im Rahmen einer EU27-Erklärung zu den Präsidentschaftswahlen klar Stellung bezogen: Die Wahlen in Syrien werden im Sinne der maßgebenden VN-Sicherheitsrats-Resolution 2254 weder frei noch fair sein und nicht unter Beteiligung aller Syrerinnen und Syrer, einschließlich derjenigen in der Diaspora, durchgeführt werden. An der Einschätzung hat sich weder bei uns noch bei unseren internationalen Partnern etwas geändert.

Das Auswärtige Amt hat eine formelle Anfrage der syrischen Botschaft für eine Zustimmung der Bundesregierung zur Teilnahme der in Deutschland lebenden syrischen Wahlberechtigten an den Präsidentschaftswahlen in den Räumlichkeiten der syrischen Botschaft abschlägig beschieden. Völkerrechtlich besteht keine Verpflichtung der Bundesregierung, einem ausländischen Staat die Durchführung von Wahlen für seine in Deutschland lebenden Staatsangehörigen in den Räumlichkeiten seiner Auslandsvertretung zu genehmigen.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts

Dass noch zwei weitere Kandidaten für das Amt antreten, spielte bei diesen Protesten keine Rolle. Auch unter den Teilnehmer:innen hieß es, dass sie sich nur für Assad als legitimen Volksvertreter interessierten.

Auf der andren Seite fanden sich Gegner:innen Assads ein. Die Demonstrant:innen begrüßten die Entscheidung der deutschen Bundesregierung, die Wahl in der syrischen Botschaft zu verbieten. Sie betonten, dass diese Präsidentenwahl nur eine Farce sei. Assad kritisierten sie als Mörder und Kriegsverbrecher, dem vor Gericht der Prozess gemacht werden müsse.

„Wir sind hier um Deutschland danke zu sagen, dass sie die Präsidentenwahl in der syrischen Botschaft verboten hat“, sagte eine Teilnehmerin. Außerdem wolle sie ein Zeichen gegen die Assad-Anhänger:innen setzen, die aus dem gesamten Bundesgebiet nach Berlin gekommen seien „und auch die Botschaft in die Welt senden, dass diesen Präsidentenwahlen nicht legitim ist und Assad weg muss.“

Die Demonstrant:innen hielten eine symbolische Wahl ab: Auf einem Zettel stand drei Mal Assad zur Wahl – eine Anlehnung an die drei Kandidaten, von denen zwei jedoch den Präsidenten unterstützen. Bei der vorherigen Wahl im Jahr 2014 war lediglich ein „ja“ oder „nein“ wählbar. Als Wahlurne diente dieses Mal daher eine Mülltonne.

Vor allem vonseiten der Pro-Assad-Fraktion waren immer wieder Provokationen zu beobachten

Laut einer Sprecherin der Polizei Berlin verlief die Demonstration “Keine Legitimität für das Assad-Regime” friedlich, solange sie allein an einem Ort stattfand, auch die Maskenpflicht sei eingehalten worden. Als Demonstranten beider Seiten dann zusammentrafen – noch vor offiziellem Beginn der zweiten Versammlung – kam es zu vereinzelten Auseinandersetzungen: Beide Seiten warfen sich gegenseitig vor, ein Demonstrant habe jemanden aus der eigenen Gruppe beleidigt. Insgesamt wurden die Personalien von fünf Personen erhoben, wozu „deren Freiheit kurzzeitig eingeschränkt“ worden sei, da sie wiederholt die Hygieneregeln nicht einhielten.

Beitrag veröffentlicht am Mai 29, 2021

Zuletzt bearbeitet am Mai 29, 2021

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