Syrische Botschaft in Berlin: Stell dir vor, es ist Wahl – und keiner darf hin

Eigentlich hätten heute (20. Mai 2021) um sieben Uhr in der Früh auf der syrischen Botschaft in Berlin die Präsidentschaftswahlen begonnen. Syrische Staatsbürger:innen, die einen gültigen Pass besitzen, hätten an der Wahl, die in Syrien am 26. Mai

Eigentlich hätten heute (20. Mai 2021) um sieben Uhr in der Früh auf der syrischen Botschaft in Berlin die Präsidentschaftswahlen begonnen. Syrische Staatsbürger:innen, die einen gültigen Pass besitzen, hätten an der Wahl, die in Syrien am 26. Mai stattfindet, aus dem Ausland teilnehmen dürfen.

Dem machte jedoch ein Verbot der "zuständigen deutschen Behörden" einen Strich durch die Rechnung: Einen Tag vor der Auslandswahl sagte die Botschaft mit dieser Formulierung die Wahlen ab. Für viele syrische Menschen, die in Deutschland leben, hat sich dadurch nichts geändert: Sie wären sowieso nicht zur Wahl gegangen, da das Ergebnis bereits feststehe. Auch ein ehemaliger syrischer Anwalt, sagte bereits zuvor im Gespräch, dass es sich bei den Wahlen lediglich um eine Show für Europa handle. Aber hört selbst:

Ein ehemaliger syrischer Anwalt über die syrischen Präsidentschaftswahlen

Nachtrag – So wird das Wahlverbot vom Auswärtigen Amt begründet:

„Die Bundesregierung hat bereits im März in einem gemeinsamen Statement mit den USA, Vereinigtem Königreich, Frankreich und Italien sowie im Rahmen einer EU27-Erklärung zu den Präsidentschaftswahlen klar Stellung bezogen: Die Wahlen in Syrien werden im Sinne der maßgebenden VN-Sicherheitsrats-Resolution 2254 weder frei noch fair sein und nicht unter Beteiligung aller Syrerinnen und Syrer, einschließlich derjenigen in der Diaspora, durchgeführt werden. An der Einschätzung hat sich weder bei uns noch bei unseren internationalen Partnern etwas geändert.

Das Auswärtige Amt hat eine formelle Anfrage der syrischen Botschaft für eine Zustimmung der Bundesregierung zur Teilnahme der in Deutschland lebenden syrischen Wahlberechtigten an den Präsidentschaftswahlen in den Räumlichkeiten der syrischen Botschaft abschlägig beschieden. Völkerrechtlich besteht keine Verpflichtung der Bundesregierung, einem ausländischen Staat die Durchführung von Wahlen für seine in Deutschland lebenden Staatsangehörigen in den Räumlichkeiten seiner Auslandsvertretung zu genehmigen.“

Beitrag veröffentlicht am Mai 20, 2021

Zuletzt bearbeitet am Mai 20, 2021

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