Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan vor dem Aus: Letzte Chance für gefährdete Afghanen

Ein überfüllter Markt im Freien in Kabul, Afghanistan, mit bunten Regenschirmen und Passanten. Eine Person trägt eine Waffe, eine andere schiebt einen mit Kisten beladenen Karren.

Das Bundesaufnahmeprogramm bietet besonders gefährdeten Afghan:innen eine legale Fluchtroute nach Deutschland. Jetzt steht es vor dem Aus.

Rund 2500 Menschen sind nur die Spitze des Eisbergs. Ihnen droht die Abschiebung von Pakistan zurück nach Afghanistan – auf eigene Kosten. Der Grund: Deutschland evakuiert sie nicht wie versprochen. Zwar hat die scheidende Bundesregierung jüngst 150 Afghan:innen über die verschiedenen humanitären Aufnahmeprogramme aus Islamabad nach Deutschland eingeflogen – unter lautstarker Kritik konservativer und rechtsalternativer Medien. Doch schon vor dem lautstarken Getöse um Abschiebungen während des Wahlkampfs wurden die Aufnahmeprogramme de facto auf Eis gelegt. Dabei hätte besonders das Bundesaufnahmeprogramm eine Blaupause für sichere und legale Fluchtwege und Sinnbild einer kontrollierten, humanen Flüchtlingspolitik werden können.

Ein überfüllter Markt im Freien in Kabul, Afghanistan, mit bunten Regenschirmen und Passanten. Eine Person trägt eine Waffe, eine andere schiebt einen mit Kisten beladenen Karren.
Alltag unter den Taliban.

Eine fehlgeleitete Debatte

Das geht in der derzeitigen Debatte um kriminelle Ausländer:innen beziehungsweise Asylbewerber:innen komplett unter. Obwohl Statistiken belegen, dass der Pass in keinem Zusammenhang mit Kriminalität steht. Trotzdem haben sich die Parteien zuletzt mit Parolen zu überbieten versucht, um wahlweise die Grenzen strenger zu kontrollieren, den Familiennachzug zu Schutzberechtigten einzuschränken oder Abschiebungen zu intensivieren. Dabei gehen nicht nur die 2500 Menschen unter, die in Pakistan auf die versprochene Evakuierung in die Bundesrepublik hoffen. Dahinter stehen mehr als 17.000 Menschen, die sich noch teils unter Lebensgefahr in Afghanistan aufhalten. Ihre Fälle sind im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms aus rund 50.000 eingereichten Fällen bereits vorausgewählt und geprüft. Das heißt, die Betroffenen haben nicht nur einen umfassenden Online-Fragenkatalog der zuständigen Bundesministerien ausgefüllt, sondern obendrein Unterlagen eingereicht und Nachfragen beantwortet.

Der Ruf nach Grenzschließungen und Abschiebungen hat die Hilferufe gefährdeter Afghan:innen längst übertönt.

 

Eine Frau in einem schwarzen Niqab steht an einer belebten Kreuzung in der Stadt an einem mit Waren gefüllten Straßenkarren, im Hintergrund sind Hügel und Gebäude zu sehen.
Frauen verkauften teilweise auf der Straße Waren – die meisten Berufe sind für Frauen nicht mehr zugänglich. Auch dieser Straßenverkauf wird mehr und mehr eingeschränkt.

Der chaotische Truppenabzug und die Folgen

Zur Erinnerung: Mit dem chaotischen Abzug der USA aus Afghanistan im Jahr 2021 haben auch die Verbündeten, darunter Deutschland, ihre Zelte hastig abgebrochen und Machtübernahme der Taliban ermöglicht. Tausende Frauen, Journalist:innen, Künstler:innen, Menschenrechts-Aktivist:innen, Ortskräfte (also direkte lokale Mitarbeiter:innen deutscher Behörden) und Mitarbeiter:innen von Nichtregierungsorganisationen sind deshalb zurückgeblieben und den Rachegelüsten des Terror-Regimes ausgesetzt.

Die Versäumnisse der Merkel-Kabinette bei der Evakuierung besonders gefährdeter Menschen vor Ort versuchte die damals neu gebildete und nun gescheiterte Ampel-Koalition zu bereinigen. Zusätzlich zum Ortskräfteverfahren rief sie zunächst die Menschenrechtsliste ins Leben, die am 31. August 2021 ohne Vorankündigung wieder geschlossen wurde. Später legte sie für eine humanitäre Aufnahme ein Überbrückungsprogramm und schließlich das Bundesaufnahmeprogramm auf. Zu den damit versprochenen (bis zu) 1000 Evakuierungen pro Monat ist es allerdings nie gekommen. Zuletzt waren 3072 Aufnahmezusagen erteilt, wobei es sich noch nicht um ausgestellte Visa handelt.

Nach dem offiziellen Start des Bundesaufnahmeprogramms am 17. Oktober 2022 – mehr einem Jahr nach dem Fall Kabuls – passierte monatelang nichts: Noch immer fehlte die Aufnahmeanordnung und damit die Rechtsgrundlage. Aufschluss über das geplante Vorgehen gaben lediglich die häufig gestellten Fragen auf der zugehörigen Webseite. Auf die ersten erfolgreichen Evakuierungen folgte sofort eine Hetzkampagne verschiedener Medien zu angeblich aufgenommenen Gefährdern – und die prompte Pause des Bundesaufnahmeprogramms trotz Dementi des Auswärtigen Amts.

Das intransparente Vorgehen zeigt sich noch an anderer Stelle: An der fehlenden zentralen Anlaufstelle für gefährdete Afghan:innen. Mehr als 60 Nichtregierungsorganisationen beteiligten sich nach Vorauswahl durchs Bundesinnenministerium als Meldestellen und dienten damit als Türöffner für gefährdete Afghan:innen. Ihnen wurde allerdings selbst überlassen, ob sie ihre Funktion als meldeberechtigte Stelle öffentlich kommunizieren. Die wenigen Organisationen, die sich dafür entschieden haben, wurden mit Anfragen regelrecht überrannt. Die Vorauswahl wälzte die Bundesregierung damit an die Zivilgesellschaft ab. Anders als von Friedrich Merz angedeutet, übernehmen jedoch staatliche Stellen sämtliche Kontroll- und Sicherheitsprüfungen.

 

In der Folge zittern selbst die Afghan:innen, die bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben, bis zum Abflug. Denn die diese Zusagen stehen unter Vorbehalt, bis sie das Visum in den Händen halten. Das bedeutet: Nach Monaten des Wartens und der erfolgreich abgeschlossenen Prüfverfahren kann ohne Vorwarnung alles vorbei sein. Betroffene mit Aufnahmezusagen aus dem Ortskräfteverfahren und dem Überbrückungsprogramm erhalten dann lediglich eine Standardmail, meist ohne Begründung. Ausführlich nachzulesen u.a. hier, hier und hier.

Aufnahmeprogramm für Afghanistan hängt am politischen Willen

Für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan muss sich Deutschland immerhin an ein offizielles Widerrufsverfahren halten; es basiert auf §23 Aufenthaltsgesetz (die anderen Programme auf dem §22, den man auch als “Charity-Paragraphen” bezeichnen könnte, denn hier sind Visa komplett vom aktuellen politischen Willen abhängig). Da die ersten Aufnahmezusagen erst zum Jahreswechsel 2024/2025 einkassiert wurden und Widerrufsverfahren eingeleitet, gibt es hierfür allerdings noch keine Erfahrungswerte.
Der Zeitpunkt spricht allerdings für sich: Mit dem Ende der Legislaturperiode naht auch das Ende des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan. Insbesondere die CDU pocht darauf, dieses legale Einreiseverfahren zu beenden. Damit drängt sie die Betroffenen auf irreguläre Fluchtrouten und in die Arme von den Menschenschmugglern, die sie vorgibt zu bekämpfen.

Nachtrag und Einschub vom 29. März 2025: Jan Böhmermann hat im ZDF Magazin Royale die Rolle der Bundespolizei und die Sicherheitsverfahren im Bundesaufnahmeprogramm genauer unter die Lupe genommen. Ein Blick in die Sendung bietet Erklärungsansätze dafür, wieso die politische Debatte dergestalt abläuft. Offenbar trägt die Bundespolizei zu ihr aktiv bei, indem sie afghanische Visa in Deutschland plötzlich im Rahmen von Strafverfahren prüfen lässt, obwohl sie ebendiese Visa in Islamabad schon zu Gesicht bekommen hatte (hier geht’s zur Sendung im separaten Tab).


Am Fall von Maiwand Majboor – der mehr als 20 Jahre für die GIZ gearbeitet hat und dort für Sicherheitsaufgaben verantwortlich zeichnete (so sehr wurde ihm vertraut) – zeigen sich die katastrophalen Folgen dieses Vorgehen beispielhaft. Das RND hat zuerst darüber berichtet. Auch wir stehen mit ihm und Kontakt und wissen, dass sein Fall bis heute nicht ernsthaft aufgeklärt wurde.

Ein Mann und eine Frau stehen an einer Schranke vor einem Gebäude mit einem grünen Schild. Bäume verdecken teilweise die Sicht.
Banner mit Verschleierungsregeln für Frauen bestimmten das Straßenbild.

Aufnahmeprogramm unter Zeitdruck

Auch das BMI erkennt den zusätzlichen Zeitdruck, den der innenpolitische Regierungswechsel für die Evakuierung von Afghan:innen auslöst. Damit erklären sich die jüngsten Flüge von Islamabad (Pakistan) nach Deutschland. Für Beobachter:innen kamen sie überraschend.
“Die Bundesregierung wird weiter Personen mit Aufnahmezusage im Programm, die ausreisen möchten und die ausreisefähig sind (also z. B. über Pässe verfügen und pakistanische Ausreiseanforderungen erfüllen), das Ausreiseverfahren ermöglichen”, ließ das BMI vor den jüngsten Flügen wissen. Das gelte genauso für Menschen mit Aufnahmezusage in Pakistan, die sich noch im Ausreiseverfahren befänden; auch wenn sie über andere Programme wie das Ortskräfteverfahren oder die Menschenrechtsliste (Überbrückungsprogramm) Schutz suchen. Beide sind allerdings faktisch beendet. Warum die ausstehenden Aufnahmezusagen des Bundesaufnahmeprogramms nun mehr als ein halbes Jahr auf Eis liegen, lässt das BMI offen. Ob sie noch erteilt werden?

Angesichts des medialen und politischen Gegenwinds für die Aufnahmeverfahren scheint das Ende der Evakuierungen von besonders gefährdeten Afghan:innen nahe. Zwar hält die SPD im Wahlprogramm daran fest, doch könnte sie das Ziel als Verhandlungsmasse für den neuen Koalitionsvertrag opfern. Dagegen regt sich immerhin parteiintern Widerstand. Kürzlich wurde eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaften von Grüne und SPD verfasst und Report vor Ort zugesendet. „Wir haben nicht den Eindruck, dass Nancy Faeser und Annalena Baerbock alles Notwendige und Mögliche tun, um diesen Menschen zügig eine Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass Menschen verfolgt oder sogar getötet werden, denen eine Aufnahme zugesagt wurde. Nancy und Annalena dürfen nicht als diejenigen in die Geschichte eingehen, die mehreren Tausend durch die Taliban verfolgten Menschen eine Aufnahme zugesagt und diese Menschen dann in Afghanistan und Pakistan ihrem Schicksal überlassen haben“, mahnen darin Aziz Bozkurt, Bundesvorsitzender der AG Migration & Vielfalt der SPD und Svenja Borgschulte, Sprecherin der BAG Migration & Flucht der Grünen.

Ohnehin liegt die bislang letzte Aufnahmezusage mehr als sieben Monate zurück. Das Bundesaußenministerium berief sich zunächst auf eine fehlende Finanzierung im Haushalt 2025. Doch auch zugesicherte Mittel im Übergangshaushalt konnten nicht zu einer ernsthaften Fortsetzung des Programms beitragen (unter anderem die taz berichtete dazu).

Außenministerium und Bundesinnenministerium handeln in vorauseilendem Gehorsam

Dabei wäre genau dieser Schritt ein wirkmächtiger gewesen. Als Verwaltungsakt sind die Zusagen für den Schutz in Deutschland auch über die Legislaturperiode hinaus gültig. Die scheidende Bundesregierung hätte damit ihr Versprechen einlösen und ihre humanitäre Seite beweisen können. Doch statt einem klaren Bekenntnis zu den Verpflichtungen haben sich Olaf Scholz und Friedrich Merz bereits im Wahlkampf mit Abschiebeversprechen überboten. Die Hilferufe gefährdeter Afghan:innen nach legalen Einreisemöglichkeiten verstummen dagegen.

“Ich verstehe, dass das bei der Bevölkerung Fragen aufwirft, wieso jetzt Afghanen eingeflogen werden”, merkt Sebastian Korsch, Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht von Prof. Dr. Daniel Thym an der Universität Konstanz, an (das Interview mit ihm führte Lena ursprünglich für den SÜDKURIER). Eine politische Debatte dazu sei wichtig; allerdings vielmehr unter der Fragestellung: “Wieso hat die angekündigte unbürokratische schnelle Lösung zur Rettung dieser Menschen so lange gedauert? Wieso schickt man erst nach zwei Jahren Flugzeuge los? Das ist auch in Hinblick darauf wichtig, wie man in Zukunft damit umgeht, sollte es zu ähnlichen Situationen kommen.” Es müsse Lösungen geben, wie man tatsächlich schnell und unbürokratisch gefährdeten Menschen helfe; nicht wie im Falle des Bundesaufnahmeprogramms mit einem langwierigen Prüf-, Visum- und Sicherheitsverfahren.

Beitrag veröffentlicht am März 26, 2025

Zuletzt bearbeitet am März 26, 2025

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